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Anschrift: | Talstr. 2, 95189 Köditz |
Telefon: | 09281706612 |
Fax: | 09281706666 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-koeditz.de |
Anschrift: | Schaumbergstraße 14, 95032 Hof |
Telefon: | 0928157358 |
Fax: | 0928158470 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-hof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 2, 95180 Berg |
Telefon: | 0929394311 |
Fax: | 0929394322 |
E-Mail: | gemeinde@berg-ofr.de |
Anschrift: | Marktstraße 2, 07927 Hirschberg |
Telefon: | 03664443012 |
Fax: | 03664422224 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Klosterstr. 3, 95028 Hof |
Telefon: | 092818151420 |
Fax: | 092818151449 |
E-Mail: | oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de |
Anschrift: | Hauptstr. 28, 95183 Feilitzsch |
Telefon: | 09281735118 |
Fax: | 0928147183 |
E-Mail: | ordnungsamt@vgem.feilitzsch.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 95152 Selbitz |
Telefon: | 09280600 |
Fax: | 092806033 |
E-Mail: | post@selbitz.de |
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Köditz liegt im oberfränkischen Landkreis Hof. Die Gemeinde im Naturpark Frankenwald besteht aus 16 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1359 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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