Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 95197 Schauenstein |
Telefon: | 09252996017 |
Fax: | 09252996026 |
E-Mail: | stadt@vg-schauenstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 95152 Selbitz |
Telefon: | 092806028 |
Fax: | 092806033 |
E-Mail: | kaemmerei@selbitz.de |
Anschrift: | Luitpoldstr. 21, 95233 Helmbrechts |
Telefon: | 0925270141 |
Fax: | 092527013341 |
E-Mail: | info@stadt-helmbrechts.de |
Anschrift: | Marktplatz 12, 95119 Naila |
Telefon: | 092826860 |
Fax: | 092826837 |
E-Mail: | kaemmerei@naila.de |
Anschrift: | Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth |
Telefon: | 0929295990 |
Fax: | 09292959970 |
E-Mail: | gemeinde@konradsreuth.de |
Anschrift: | Frankenwaldstraße 16, 95131 Schwarzenbach am Wald |
Telefon: | 092895028 |
Fax: | 092895035 |
E-Mail: | finanzverwaltung@schwarzenbach-wald.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schauenstein im Landkreis Hof liegt am östlichen Rand des Naturparks Frankenwald östlich der Selbitz und wurde 1230 erstmals schriftlich belegt. Das Stadtbild ist geprägt durch das Weberhausmuseum, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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