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Sozialämter in Schauenstein - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
0.73 km von Schauenstein
Anschrift:Rathausplatz 1, 95197 Schauenstein
Telefon:09252996010
Fax:09252996026
E-Mail:stadt@schauenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises Hof
12.35 km von Schauenstein
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schauenstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.56 km von Schauenstein
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 95152 Selbitz
Telefon:09280600
Fax:092806033
E-Mail:post@selbitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Di 14.00-18.00 Uhr , Do 14.00-16.00 Uhr
(3)
Sozialamt
5.2 km von Schauenstein
Anschrift:Luitpoldstraße 21, 95233 Helmbrechts
Telefon:0925270150
Fax:092527013350
E-Mail:info@stadt-helmbrechts.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
6.06 km von Schauenstein
Anschrift:Marktplatz 12, 95119 Naila
Telefon:092826820
Fax:092826837
E-Mail:mail@naila.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr, Mo, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
7.15 km von Schauenstein
Anschrift:Hofer Str. 8, 95176 Konradsreuth
Telefon:09292959919
Fax:09292959970
E-Mail:helga.opel@konradsreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr Di 8-14 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.62 km von Schauenstein
Anschrift:Frankenwaldstr. 16, 95131 Schwarzenbach am Wald
Telefon:092895031
Fax:092895035
E-Mail:info@schwarzenbach-wald.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr Di 14-16 Uhr Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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