Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen |
Telefon: | 0870592820 |
Fax: | 0870592899 |
E-Mail: | poststelle@vg-altfraunhofen.de |
Anschrift: | Veldener Straße 15, 84036 Landshut |
Telefon: | 08714080 |
Fax: | 08714081001 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-landshut.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 5, 84186 Vilsheim |
Telefon: | 08706948517 |
Fax: | 08706948520 |
E-Mail: | poststelle@vilsheim.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 42, 84149 Velden |
Telefon: | 087422880 |
Fax: | 0874228841 |
E-Mail: | info@vg-velden.de |
Anschrift: | Marktplatz 6, 84144 Geisenhausen |
Telefon: | 08743961623 |
Fax: | 08743961655 |
E-Mail: | rathaus@geisenhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils) |
Telefon: | 080843734 |
Fax: | 080843723 |
E-Mail: | verwaltung@taufkirchen.de |
Anschrift: | Am Kirchberg 2, 84439 Steinkirchen |
Telefon: | 080849487522 |
Fax: | 080849487599 |
E-Mail: | poststelle@vg-steinkirchen.de |
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Baierbach liegt im niederbayerischen Landkreis Landshut und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Altfraundorf an. Die Gemeinde am Lerner Bach besteht aus einer Gemarkung. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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