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Anschrift: | Gestütstraße 10, 84028 Landshut |
Telefon: | 08718082000 |
Fax: | 08718082100 |
E-Mail: | poststelle@adbv-la.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Aventinusplatz 6, 93326 Abensberg |
Telefon: | 094439240 |
Fax: | 09443924200 |
E-Mail: | poststelle@adbv-abe.bayern.de |
Anschrift: | Domberg 20, 85354 Freising |
Telefon: | 0816153910 |
Fax: | 08161539150 |
E-Mail: | poststelle@adbv-fs.bayern.de |
Anschrift: | Dorfener Straße 15, 85435 Erding |
Telefon: | 081229600 |
Fax: | 08122960150 |
E-Mail: | poststelle@adbv-ed.bayern.de |
Anschrift: | Marienplatz 5a, 94405 Landau a.d.Isar |
Telefon: | 0995198010 |
Fax: | 09951980150 |
E-Mail: | poststelle@adbv-lan.bayern.de |
Anschrift: | Wittelsbacherhöhe 3, 94315 Straubing |
Telefon: | 094219770 |
Fax: | 09421977200 |
E-Mail: | poststelle@adbv-sr.bayern.de |
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Ergolding im Landkreis Landshut grenzt nördlich an das Stadtgebiet von Landshut und fand berets 822 und 824 seine ersten urkundlichen Erwähnungen. Bemerkenswert ist der Marktplatz von Erglding.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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