Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lindenstraße 25, 84030 Ergolding |
Telefon: | 0871760364 |
Fax: | 0871760333 |
E-Mail: | pstadler@ergolding.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dekan-Wagner-Str. 13, 84032 Altdorf |
Telefon: | 087130318 |
Fax: | 0871303610 |
E-Mail: | kasse3@markt-altdorf.de |
Anschrift: | Luitpoldstrasse 29a, 84034 Landshut |
Telefon: | 0871881230 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 84051 Essenbach |
Telefon: | 0870380852 |
Fax: | 0870380838 |
E-Mail: | rathaus@essenbach.de |
Anschrift: | Am Rathaus 6, 84095 Furth |
Telefon: | 08704911943 |
Fax: | 087048240 |
E-Mail: | info@vg-furth.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84036 Kumhausen |
Telefon: | 08719432220 |
Fax: | 08719432222 |
E-Mail: | gemeinde@kumhausen.de |
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Ergolding im Landkreis Landshut grenzt nördlich an das Stadtgebiet von Landshut und fand berets 822 und 824 seine ersten urkundlichen Erwähnungen. Bemerkenswert ist der Marktplatz von Erglding.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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