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Hochbauämter in Neufahrn in Niederbayern - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
2.26 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn in Niederbayern
Telefon:08773960620
Fax:08773960610
E-Mail:poststelle@gemeinde-neufahrn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
(0)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
23.2 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714080
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Neufahrn in Niederbayern

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
5.4 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Hauptstr. 29, 84061 Ergoldsbach
Telefon:087713044
Fax:087713041
E-Mail:sabina.meindl@vgem-ergoldsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Bauamt
6.35 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Rathausplatz 1, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg
Telefon:0877280741
Fax:087726610
E-Mail:markt-mallersdorf-pfaffenberg@mal-pfa.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:00 - 18:30 Uhr
(1)
Bauamt
10.26 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Neufahrner Str. 1, 84056 Rottenburg an der Laaber
Telefon:0878120620
Fax:08781206620
E-Mail:mail@rottenburg-laaber.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
10.47 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Rathausplatz 1, 84098 Hohenthann
Telefon:08784961624
Fax:08784961650
E-Mail:nina.karsch@hohenthann.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
11.85 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Rathausplatz 1, 84069 Schierling
Telefon:09451930215
Fax:094513434
E-Mail:markt@schierling.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 07.30-12.00 Uhr, Donnerstag 07.30-12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 19.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Neufahrn in Niederbayern
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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