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Anschrift: | Passauer Straße 51 , 94474 Vilshofen |
Telefon: | 0851397740 |
Fax: | 08541915721 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Simbachstr. 16, 94060 Pocking |
Telefon: | 0851397730 |
Fax: | 08531248476 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Passauer Straße 39, 94121 Salzweg |
Telefon: | 0851397700 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | kfz-zulassung@landkreis-passau.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 94051 Hauzenberg |
Telefon: | 08586979722 |
Fax: | 08586979681 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 39, 94486 Osterhofen |
Telefon: | 09932959301 |
Fax: | 09932959299 |
E-Mail: | zulassungsstelle-osterhofen@lra-deg.bayern.de |
Anschrift: | Industriestr. 18, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 08561200 |
Fax: | 0856120130 |
E-Mail: | info@rottal-inn.de |
Anschrift: | Vornholzstr. 40 , 94032 Passau |
Telefon: | 0851396395 |
Fax: | 0851396382 |
E-Mail: | poststelle@passau.de |
Anschrift: | Pfarrkirchener Straße 97, 84307 Eggenfelden |
Telefon: | 0856120800 |
Fax: | 0856120866 |
E-Mail: | zulassungsbehoerde@rottal-inn.de |
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 099131000 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | zulassungsstelle@lra-deg.bayern.de |
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Aidenbach im Landkreis Passau ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und sehr bekannt durch die Schlacht von Aidenbach 1706. Ca. 10km entfernt von Vilshofen an der Donau gelegen, wurde Aidenbach schon...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.
Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.
Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.
Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.
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