Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 18, 94501 Aidenbach |
Telefon: | 08543960314 |
Fax: | 08543960330 |
E-Mail: | info@aidenbach.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Klosterplatz 1, 94501 Aldersbach |
Telefon: | 08543961036 |
Fax: | 08543961030 |
E-Mail: | info@aldersbach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 33, 84385 Egglham |
Telefon: | 08543601480 |
Fax: | 08543601489 |
Anschrift: | Hauptstr. 11, 94542 Haarbach |
Telefon: | 08535960613 |
Fax: | 08535960696 |
E-Mail: | maria.sigl@gemeinde-haarbach.de |
Anschrift: | Am Stausee 1, 94496 Ortenburg |
Telefon: | 0854216440 |
Fax: | 0854216450 |
E-Mail: | info@ortenburg.de |
Anschrift: | Stadtplatz 29, 94474 Vilshofen |
Telefon: | 085412080 |
Fax: | 08541208490 |
E-Mail: | bauamt@vilshofen.de |
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Aidenbach im Landkreis Passau ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und sehr bekannt durch die Schlacht von Aidenbach 1706. Ca. 10km entfernt von Vilshofen an der Donau gelegen, wurde Aidenbach schon...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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