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Sozialämter in Bad Griesbach im Rottal - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
1.12 km von Bad Griesbach im Rottal
Anschrift:Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach im Rottal
Telefon:0853279222
Fax:0853279290
E-Mail:info@stadtbadgriesbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Mo, Mi 14.00-16.00 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises Passau
23.41 km von Bad Griesbach im Rottal
Anschrift:Passauer Str. 39, 94121 Salzweg
Telefon:0851397526
Fax:08512894
E-Mail:sg33-soziales@landkreis-passau.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Griesbach im Rottal

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.81 km von Bad Griesbach im Rottal
Anschrift:Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis
Telefon:0853496040
Fax:08534960420
E-Mail:info@tettenweis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr, Do 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.67 km von Bad Griesbach im Rottal
Anschrift:Neuer Marktplatz 1, 84364 Bad Birnbach
Telefon:0856396300
Fax:08563963050
E-Mail:leitung@badbirnbach.net
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 11.30 Uhr, Mo, Di, Do 13.00 - 16.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.99 km von Bad Griesbach im Rottal
Anschrift:Hauptstr. 11, 94542 Haarbach
Telefon:08535960611
Fax:08535960696
E-Mail:annemarie.weinthaler@gemeinde-haarbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo -Fr. 8.00- 11.30 Uhr, Mo + Do 13.30 - 16.00 Uhr, Di 13.30 - 17.00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.49 km von Bad Griesbach im Rottal
Anschrift:Am Schulplatz 8 und 10, 94099 Ruhstorf an der Rott
Telefon:08531931214
Fax:08531931230
E-Mail:rathaus@ruhstorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo 13.00 - 16.00 Uhr, Do 13.00 - 17.30 Uhr
(4)
Sozialamt
9.66 km von Bad Griesbach im Rottal
Anschrift:Simbacher Straße 16, 94060 Pocking
Telefon:085317090
Fax:0853170980
E-Mail:info@pocking.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14:30-16 Uhr und Do 14:30-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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