Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Simbacher Straße 16, 94060 Pocking |
Telefon: | 0853170952 |
Fax: | 0853170955 |
E-Mail: | info@pocking.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Schulplatz 8 und 10, 94099 Ruhstorf an der Rott |
Telefon: | 08531931220 |
Fax: | 08531931230 |
E-Mail: | rathaus@ruhstorf.de |
Anschrift: | Rathausstraße 6-8, 94972 Bad Füssing |
Telefon: | 08531975460 |
Fax: | 08531975469 |
E-Mail: | info@badfuessing.de |
Anschrift: | Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis |
Telefon: | 08534960414 |
Fax: | 08534960420 |
E-Mail: | info@tettenweis.de |
Anschrift: | Kirchplatz 3, 94148 Kirchham |
Telefon: | 08533964820 |
Fax: | 08533964825 |
E-Mail: | rathaus@kirchham.de |
Anschrift: | Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster |
Telefon: | 08533960028 |
Fax: | 08533960055 |
E-Mail: | info@rotthalmuenster.de |
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Pocking im Landkreis Passau fand 820 seine erste schriftliche Nennung und ist sehr bekannt als Hauptort der Rottaler Pferdezucht. Die Stadt liegt in der Pockinger Heide, nahe den Flüssen Rott und Inn, ca...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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