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Anschrift: | Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg |
Telefon: | 09414009227 |
Fax: | 09414009427 |
E-Mail: | jugendamt@landratsamt-regensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Richard-Wagner-Straße 17, 93055 Regensburg |
Telefon: | 09415071512 |
Fax: | 09415074519 |
E-Mail: | jugendamt@regensburg.de |
Anschrift: | Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471396 |
Fax: | 09431471382 |
E-Mail: | Kreisjugendamt@lra-sad.de |
Anschrift: | Rachelstraße 6, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178318 |
Fax: | 09971845315 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Anschrift: | Donaupark 12, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412075300 |
Fax: | 094412075350 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Anschrift: | Am Platzl 31, 94315 Straubing |
Telefon: | 094219440 |
Fax: | 0942194460250 |
E-Mail: | jugendamt@straubing.de |
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Im Vorderen Bayerischen Wald liegt die Gemeinde Bernhardswald im Landkreis Regensburg. Zu den Sehenswürdigkeiten der landwirtschaftlichen geprägten Ortschaft gehören die Schlösser Bernhardswald aus dem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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