Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haidauer Str. 40, 93102 Pfatter |
Telefon: | 09481940412 |
Fax: | 09481940425 |
E-Mail: | gemeinde@pfatter.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 93086 Wörth a.d. Donau |
Telefon: | 09482940353 |
Fax: | 09482940340 |
E-Mail: | florian.fischer@vg-woerth-brennberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 93109 Wiesent |
Telefon: | 094829095813 |
Fax: | 094829095820 |
E-Mail: | julia.muehlbauer@realrgb.de |
Anschrift: | Schulstraße 26, 93104 Sünching |
Telefon: | 09480938016 |
Fax: | 09480938020 |
E-Mail: | poststelle@vg-suenching.de |
Anschrift: | Schlossplatz 2, 94369 Rain |
Telefon: | 09429940115 |
Fax: | 09429940126 |
E-Mail: | info@vgem-rain.de |
Anschrift: | Friedenstraße 2, 93098 Mintraching |
Telefon: | 09406941217 |
Fax: | 09406941210 |
E-Mail: | gde.mintraching@mintraching.de |
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Die Gemeinde Pfatter liegt am gleichnamigen Bach im Landkreis Regensburg in Bayern. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 773 nachgewiesen. Das kulturelle Leben Pfatters ist durch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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