Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 32, 83112 Frasdorf |
Telefon: | 08052179614 |
Fax: | 08052179618 |
E-Mail: | rathaus@frasdorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kampenwandstr. 36, 83229 Aschau im Chiemgau |
Telefon: | 080529510915 |
Fax: | 080529510971 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-aschau.de |
Anschrift: | Dorfplatz 3, 83122 Samerberg |
Telefon: | 08032989414 |
Fax: | 08032989419 |
E-Mail: | info@samerberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83233 Bernau am Chiemsee |
Telefon: | 08051800822 |
Fax: | 08051800819 |
E-Mail: | rathaus@bernau-am-chiemsee.de |
Anschrift: | Söllhubener Str. 6, 83083 Riedering |
Telefon: | 08036906428 |
Fax: | 08036906411 |
E-Mail: | info@riedering.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83209 Prien am Chiemsee |
Telefon: | 0805160621 |
Fax: | 0805160681 |
E-Mail: | rathaus@prien.de |
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Frasdorf liegt an den Chiemgauer Bergen im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Die Gemeinde wurde bereits im Jahre 1135 erstmals urkundlich erwähnt und besteht aus 3 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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