Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 31, 83064 Raubling |
Telefon: | 08035870520 |
Fax: | 080351729 |
E-Mail: | info@raubling.de |
Anschrift: | Prinzregentenstraße 19, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 0803139201 |
Fax: | 080313929001 |
E-Mail: | poststelle@lra-rosenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstr. 4, 83115 Neubeuern |
Telefon: | 08035878419 |
Fax: | 08035878429 |
E-Mail: | rathaus@neubeuern.org |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83075 Bad Feilnbach |
Telefon: | 08066887302 |
Fax: | 0806688759199 |
E-Mail: | ursula.jedliczka@bad-feilnbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor |
Telefon: | 080312968132 |
Fax: | 08031299219 |
E-Mail: | info@kolbermoor.de |
Anschrift: | Schulweg 2, 83098 Brannenburg |
Telefon: | 08034906124 |
Fax: | 08034906133 |
E-Mail: | gemeinde@brannenburg.de |
Anschrift: | St.-Jakobus-Platz 2, 83101 Rohrdorf |
Telefon: | 08032956426 |
Fax: | 08032956450 |
E-Mail: | info@rohrdorf.de |
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Raubling liegt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Die Gemeinde im Alpenvorland liegt am Inn und wurde bereits im Jahre 778 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort besteht aus 12 Ortsteilen und verfügt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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