Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Untergasse 3, 86934 Reichling |
Telefon: | 08194930224 |
Fax: | 081941807 |
E-Mail: | info@vg-reichling.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911291400 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86920 Denklingen |
Telefon: | 082438533336 |
Fax: | 0824385333536 |
E-Mail: | birgit.jost@denklingen.de |
Anschrift: | Zöpfstraße 1, 82405 Wessobrunn |
Telefon: | 0880931311 |
Fax: | 0880931302 |
E-Mail: | gemeinde@wessobrunn.bayern.de |
Anschrift: | Marienplatz 2, 86972 Altenstadt |
Telefon: | 08861230023 |
Fax: | 08861230010 |
E-Mail: | verwaltungsgemeinschaft@altenstadt-wm.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal |
Telefon: | 08243969921 |
Fax: | 08243961125 |
E-Mail: | post@vgem-fuchstal.de |
Anschrift: | Münzstraße 1-3, 86956 Schongau |
Telefon: | 08861214147 |
Fax: | 08861214827 |
E-Mail: | poststelle@schongau.de |
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Diese Gemeinde am Lechrain wird vom Lech durchflossen. Schon 1305 fand Apfeldorf erstmals urkundliche Erwähnung. Die spätromanische Heilig-Geist-Kirche sowie das frühere Kloster Polling zählen zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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