Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 13, 82269 Geltendorf |
Telefon: | 08193932132 |
Fax: | 08193932123 |
E-Mail: | hiller.gemeinde@geltendorf.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911291400 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 31, 86492 Egling an der Paar |
Telefon: | 0820696211211 |
Fax: | 0820696211217 |
E-Mail: | greschner@egling.com |
Anschrift: | Landsberger Straße 15, 86947 Weil |
Telefon: | 08195931313 |
Fax: | 08195931330 |
E-Mail: | info@weil.de |
Anschrift: | Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis |
Telefon: | 08146930414 |
Fax: | 08146930470 |
E-Mail: | poststelle@moorenweis.bayern.de |
Anschrift: | Bgm.-Franz-Ditsch-Str. 7, 86931 Prittriching |
Telefon: | 08206961021 |
Fax: | 08206961096 |
E-Mail: | poststelle@vgprittriching.de |
Anschrift: | Schloßweg 2, 82299 Türkenfeld |
Telefon: | 08193930717 |
Fax: | 08193930729 |
E-Mail: | gemeinde@tuerkenfeld.de |
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Das oberbayrische Geltendorf liegt in der Planungsregion München. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes wird in das Jahr 969 datiert. Das Schloss Kaltenberg ist besonders durch das regelmäßig...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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