Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1,5, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571795158 |
Fax: | 09571795200 |
E-Mail: | rathaus@lichtenfels-city.de |
Anschrift: | Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571180 |
Fax: | 09571181099 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 96247 Michelau in Oberfranken |
Telefon: | 09571970715 |
Fax: | 09571970727 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-michelau.de |
Anschrift: | Raiffeisenstr. 1, 96237 Ebersdorf |
Telefon: | 095623851240 |
Fax: | 09562385209 |
E-Mail: | winklerr@ebersdorf.de |
Anschrift: | Coburger Str. 23, 96271 Grub am Forst |
Telefon: | 09560922030 |
Fax: | 09560922088 |
E-Mail: | monika.feibel@grub-am-forst.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau |
Telefon: | 09565616612 |
Fax: | 09565616616 |
E-Mail: | info@untersiemau.de |
Anschrift: | Schulstr. 34, 96269 Großheirath |
Telefon: | 095656151115 |
Fax: | 095656151215 |
E-Mail: | gemeinde@grossheirath.de |
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Lichtenfels im gleichnamigen Landkreis legt im Ober-Maintal in Oberfranken und wurde schon 1142 erstmals urkundlich genannt. Bekannt ist Lichtenfels vor allem als Standort eines Innovations-, Technologie-...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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