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Anschrift: | Marktstraße 37, 97450 Arnstein |
Telefon: | 0936380146 |
Fax: | 0936380166 |
E-Mail: | poststelle@arnstein.bayern.de |
Anschrift: | Bodelschwinghstraße 83, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537931701 |
Fax: | 093537937701 |
E-Mail: | info@lramsp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Kirchberg 16, 97776 Eußenheim |
Telefon: | 09353974718 |
Fax: | 09353974722 |
E-Mail: | sebastian.heun@eussenheim.bayern.de |
Anschrift: | Fährbrücker Str. 5, 97262 Hausen bei Würzburg |
Telefon: | 09367906717 |
Fax: | 09367906720 |
E-Mail: | sekretariat@hausen-wzbg.bayern.de |
Anschrift: | Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck |
Telefon: | 097222222 |
Fax: | 097222231 |
E-Mail: | info@werneck.de |
Anschrift: | Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 09353790252 |
Fax: | 09353790299 |
E-Mail: | amrhein.marco@karlstadt.de |
Anschrift: | Kirchstr. 1, 97535 Wasserlosen |
Telefon: | 0972690670 |
Fax: | 09726906729 |
E-Mail: | gemeinde@wasserlosen.de |
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Arnstein im Landkreis Main-Spessart liegt an der Wern, ca. 20 km entfernt von Schweinfurt und erhielt 1333 die Stadtrechte. Das Stadtbild ist geprägt durch die Wallfahrtskirche Maria Sondheim im Stil der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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