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Anschrift: | Rudolph-Glauber-Strasse 28, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537931600 |
Fax: | 093537937600 |
E-Mail: | Gesundheitsamt@Lramsp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg |
Telefon: | 093180030 |
Fax: | 093180035690 |
E-Mail: | poststelle@lra-wue.bayern.de |
Anschrift: | Albert-Schweitzer-Straße 31, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341825579 |
Fax: | 09341825560 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 093715010 |
Fax: | 09371501270 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra-mil.de |
Anschrift: | Bayernstraße 18, 63741 Aschaffenburg |
Telefon: | 06021394142 |
Fax: | 06021394999 |
E-Mail: | poststelle@lra-ab.bayern.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 7, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219280 |
Fax: | 093219289999 |
E-Mail: | lra@kitzingen.de |
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Rothenfels im Landkreis Main-Spessart liegt rechts des Mains zwischen Lohr und Marktheidenfeld und gilt als kleinste Stadt Bayerns. 1342 wurde der Ort erstmals urkundlich genannt. Sehr bekannt ist Rothenfeld...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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