Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Petzoltstr. 21, 97828 Marktheidenfeld |
Telefon: | 093916007300 |
Fax: | 09391600766 |
E-Mail: | Info@VGem-Marktheidenfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 0935379021401 |
Fax: | 0935379021099 |
E-Mail: | info@karlstadt.de |
Anschrift: | Luitpoldstraße 17, 97828 Marktheidenfeld |
Telefon: | 09391500437 |
E-Mail: | info@marktheidenfeld.de |
Anschrift: | Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen |
Telefon: | 09364807240 |
Fax: | 09364807280 |
E-Mail: | post@vgem-zellingen.de |
Anschrift: | Rathausstr. 23, 97274 Leinach |
Telefon: | 09364813615 |
Fax: | 09364813629 |
E-Mail: | info@leinach.de |
Anschrift: | Untere Hauptstraße 14, 97291 Thüngersheim |
Telefon: | 09364813511 |
Fax: | 09364813525 |
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Die ländlich geprägte Gemeinde Urspringen befindet sich im Main-Spessart-Kreis in Unterfranken. Erstmals wurde die Ortschaft im Jahr 1015 in einer Urkunde erwähnt. Ausgedehnte Rad- und Wanderwege laden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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