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Anschrift: | Rosenheimer Str. 4, 83714 Miesbach |
Telefon: | 080257043110 |
Fax: | 0802570477040 |
E-Mail: | buergerservice@lra-mb.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Äußere Oberaustraße 4, 83026 Rosenheim |
Telefon: | 080313925353 |
Fax: | 080313929003 |
E-Mail: | info@lra-rosenheim.de |
Anschrift: | Äußere Oberaustraße 4 , 83026 Rosenheim |
Telefon: | 0803139201 |
Fax: | 080313929001 |
E-Mail: | verkehr@rosenheim.de |
Anschrift: | Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505257 |
Fax: | 08041505303 |
E-Mail: | info@lra-toelz.de |
Anschrift: | Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 080928230 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
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Bayrischzell ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach. Die Ortschaft wurde im Jahr 1076 erstmals schriftlich erwähnt. Sehens- und erwähnenswert ist die Pfarrkirche St. Margareth, deren Altar...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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