Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 59, 63937 Weilbach |
Telefon: | 09373971913 |
Fax: | 09373971910 |
E-Mail: | info@weilbach.de |
Anschrift: | Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501362 |
Fax: | 09371501270 |
E-Mail: | info@lra-mil.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kellereigasse 1, 63916 Amorbach |
Telefon: | 0937320934 |
Fax: | 0937320933 |
E-Mail: | info@stadt-amorbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 63931 Kirchzell |
Telefon: | 09373974312 |
Fax: | 09373974324 |
E-Mail: | mario.schneider@kirchzell.de |
Anschrift: | Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach |
Telefon: | 09371971615 |
Fax: | 09371971611 |
E-Mail: | info@kleinheubach.de |
Anschrift: | Amorbacher Str. 1, 63936 Schneeberg |
Telefon: | 09373973940 |
Fax: | 09373973951 |
E-Mail: | gemeinde@schneeberg-odenwald.de |
Anschrift: | Rathausstraße 9, 63920 Großheubach |
Telefon: | 09371409933 |
E-Mail: | info@grossheubach.de |
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Weilbach im Landkreis Miltenberg liegt im Odenwald und wurde 1201 erstmals schriftlich genannt. Weilbach gliedert sich in Weilbach, Weckbach, Gönz, Reuenthal, Ohrenbach, Wiesenthal und Sansenhof. Sehenswert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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