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Anschrift: | Friedenstraße 40, 81671 München |
Telefon: | 089115 |
Fax: | 08923362065 |
E-Mail: | rathaus@muenchen.de |
Anschrift: | Frankenthaler Straße 5 - 9, 81539 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg |
Telefon: | 08960012932 |
Fax: | 0896001237 |
E-Mail: | bauamt@neubiberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 85540 Haar |
Telefon: | 08946002321 |
Fax: | 08946002333 |
E-Mail: | info@gemeinde-haar.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn |
Telefon: | 08960808513 |
Fax: | 08960808103 |
E-Mail: | poststelle@ottobrunn.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn |
Telefon: | 08946262144 |
Fax: | 08946262380 |
E-Mail: | info@putzbrunn.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen |
Telefon: | 08990997475 |
Fax: | 08990997436 |
E-Mail: | eckinger@feldkirchen.de |
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Dieser Stadtbezirk im östlichen München gliedert sich in die Unterbezirke Messestadt Riem, Am Moosfeld, Riem, Gartenstadt Trudering, Kirchtrudering, Neutrudering, Straßtrudering und Waldtrudering. Das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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