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Sozialämter in Pfaffenhofen an der Roth - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.58 km von Pfaffenhofen an der Roth
Anschrift:Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen an der Roth
Telefon:07302960042
Fax:07302960096
E-Mail:rathaus@vg-pfaffenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 9 - 12 Uhr, Montag 15 - 17 Uhr, Donnerstag 15 - 18 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
11.93 km von Pfaffenhofen an der Roth
Anschrift:Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon:073170400
Fax:0731704080999
E-Mail:poststelle@lra.neu-ulm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr Do 7:30-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pfaffenhofen an der Roth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
6.25 km von Pfaffenhofen an der Roth
Anschrift:Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn
Telefon:07309840
Fax:073098450
E-Mail:info@weissenhorn.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 08.00-12.00 Uhr, Mo. 15.00-17.00 Uhr, Do 14.00-17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
6.54 km von Pfaffenhofen an der Roth
Anschrift:Hauptstraße 2, 89346 Bibertal
Telefon:0822686900
Fax:08226869029
E-Mail:rathaus@bibertal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr
(2)
Sozialamt
8 km von Pfaffenhofen an der Roth
Anschrift:Rathausplatz 1, 89278 Nersingen
Telefon:073088140
Fax:0730881438
E-Mail:info@nersingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 & Mo, Di 14.00 - 16.30 Uhr, Do 14.00 - 18.30 Uhr
(2)
Sozialamt
9.56 km von Pfaffenhofen an der Roth
Anschrift:Hauptstraße 34, 89250 Senden
Telefon:073079450
Fax:073079451005
E-Mail:info@stadt-senden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.13 km von Pfaffenhofen an der Roth
Anschrift:Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz
Telefon:0822120700
Fax:08221207020
E-Mail:info@vg-koetz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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