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Sozialämter in Karlskron - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.2 km von Karlskron
Anschrift:Hauptstraße 34, 85123 Karlskron
Telefon:084509300
Fax:08450930125
E-Mail:gemeinde@karlskron.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(2)
Sozialamt des Landkreises
18.05 km von Karlskron
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:0843157267
Fax:0843157205
E-Mail:sozialhilfe@neuburg-schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 12:45-16 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Karlskron

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
4.33 km von Karlskron
Anschrift:Münchener Straße 55, 85107 Baar-Ebenhausen
Telefon:08453320525
Fax:08453320515
E-Mail:gemeinde@baar-ebenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
4.64 km von Karlskron
Anschrift:Schloßgasse 5, 85084 Reichertshofen
Telefon:084535120
Fax:0845351260
E-Mail:info@reichertshofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo. bis Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mi. 13.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.22 km von Karlskron
Anschrift:Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld
Telefon:08454949326
Fax:08454949350
E-Mail:gemeindeverwaltung@karlshuld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(5)
Sozialamt
8.43 km von Karlskron
Anschrift:Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching
Telefon:084598556
Fax:084598547
E-Mail:info@manching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo 13.30 bis 16.00 Uhr, Mi 13.30 bis 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.45 km von Karlskron
Anschrift:Marktplatz 1, 86558 Hohenwart
Telefon:084436924
Fax:084436969
E-Mail:post@markt-hohenwart.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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