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Anschrift: | Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching |
Telefon: | 0846220530 |
Fax: | 0846220590 |
E-Mail: | info@berching.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 92360 Mühlhausen |
Telefon: | 09185941719 |
Fax: | 09185941729 |
E-Mail: | gemeinde@muehlhausen-sulz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 92339 Beilngries |
Telefon: | 0846170731 |
E-Mail: | poststelle@beilngries.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 11 + 13, 91171 Greding |
Telefon: | 0846390431 |
Fax: | 0846390466 |
E-Mail: | info@greding.de |
Anschrift: | Kipfenberger Str. 4, 85125 Kinding |
Telefon: | 08467840118 |
Fax: | 08467840120 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstr. 26, 92345 Dietfurt an der Altmühl |
Telefon: | 08464640022 |
Fax: | 08464640033 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Berching im Landkreis Neumarkt fand 883 seine erste schriftliche Erwähnung und liegt in der Fränkischen Alb nahe dem Main-Donau-Kanal. Das Stadtbild ist geprägt durch die gut erhaltene Altstadtmauer mit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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