Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Herrnstr. 1, 92348 Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 09189441113 |
Fax: | 09189441144 |
E-Mail: | gemeinde@berg-opf.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Röderstraße 10, 90518 Altdorf |
Telefon: | 091878071314 |
Fax: | 091878071290 |
E-Mail: | bauverwaltung@altdorf.de |
Anschrift: | Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng |
Telefon: | 09188940631 |
Fax: | 09188940610 |
E-Mail: | markt@postbauer-heng.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 09181255158 |
Fax: | 09181255202 |
E-Mail: | info@neumarkt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90559 Burgthann |
Telefon: | 0918340127 |
Fax: | 09183401827 |
E-Mail: | info@burgthann.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091812912120 |
Fax: | 091812912150 |
E-Mail: | info@vg-neumarkt.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schon im Jahre 1266 wurde dieser Ort in der Nähe der Kreisstadt Neumarkt in der Oberpfalz zum Amt erhoben. Die idyllische Gemeinde gliedert sich in zahlreiche Ortsteile, deren Kirchen sehr sehenswert sind...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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