Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt |
Telefon: | 091814701194 |
Fax: | 091814706694 |
E-Mail: | gruber.thomas@landkreis-neumarkt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i. d. OPf. |
Telefon: | 091812551604 |
Fax: | 09181255202 |
E-Mail: | veronika.christoph@neumarkt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz |
Telefon: | 091239506250 |
E-Mail: | m.geiger@nuernberger-land.de |
Anschrift: | Weinbergweg 1, 91154 Roth |
Telefon: | 09171811131 |
Fax: | 09171811328 |
E-Mail: | martin.danninger@landratsamt-roth.de |
Anschrift: | Albrecht-Achilles-Straße 6/8, 91126 Schwabach |
Telefon: | 09122860529 |
Fax: | 09122860503 |
E-Mail: | Kai.Maier@schwabach.de |
Anschrift: | Rathausgasse 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg |
Telefon: | 096615101401 |
Fax: | 096615101404 |
E-Mail: | petra.schoellhorn@sulzbach-rosenberg.de |
Anschrift: | Bauhof 5, 90402 Nürnberg |
Telefon: | 09112313012 |
Fax: | 09112314335 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Dieser Landkreis im zentral-nördlichen Bayern ist Teil des Regierungsbezirks Oberpfalz in Bayern. Der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz umfasst neben der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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