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Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 09181255220 |
Fax: | 09181255239 |
E-Mail: | info@neumarkt.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 0918129120 |
Fax: | 091812912150 |
E-Mail: | info@vg-neumarkt.de |
Anschrift: | Herrnstr. 1, 92348 Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 09189441110 |
Fax: | 09189441144 |
E-Mail: | gemeinde@berg-opf.de |
Anschrift: | Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng |
Telefon: | 0918894060 |
Fax: | 09188940610 |
E-Mail: | markt@postbauer-heng.de |
Anschrift: | Schlossstr. 6, 92364 Deining |
Telefon: | 09184830038 |
Fax: | 09184830099 |
E-Mail: | gemeinde@deining.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 92360 Mühlhausen |
Telefon: | 0918594170 |
Fax: | 09185941729 |
E-Mail: | gemeinde@muehlhausen-sulz.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum |
Telefon: | 09180940513 |
Fax: | 09180940525 |
E-Mail: | info@pyrbaum.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 92342 Freystadt |
Telefon: | 091799490121 |
Fax: | 09179941620 |
E-Mail: | ordnung@freystadt.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 92283 Lauterhofen |
Telefon: | 09186931051 |
Fax: | 09186931030 |
E-Mail: | info@lauterhofen.de |
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Dieser Landkreis im zentral-nördlichen Bayern ist Teil des Regierungsbezirks Oberpfalz in Bayern. Der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz umfasst neben der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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