Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hinterer Markt 1, 92355 Velburg |
Telefon: | 09182930213 |
Fax: | 09182930244 |
E-Mail: | rathaus@velburg.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossstr. 6, 92364 Deining |
Telefon: | 09184830037 |
Fax: | 09184830099 |
E-Mail: | mo@deining.de |
Anschrift: | Schulstr. 4, 92358 Seubersdorf in der Oberpfalz |
Telefon: | 094979419611 |
Fax: | 094979419620 |
E-Mail: | info@seubersdorf.de |
Anschrift: | Alte Seer Straße 2, 92331 Parsberg |
Telefon: | 09492941815 |
Fax: | 09492941830 |
E-Mail: | hauptverwaltung@parsberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 19, 92277 Hohenburg |
Telefon: | 0962692110 |
Fax: | 09626921144 |
Anschrift: | Burgstr. 14, 92331 Lupburg |
Telefon: | 09492600140 |
Fax: | 094926001428 |
E-Mail: | rathaus@lupburg.de |
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Velburg besitzt seit 1310 das Stadtrecht und liegt im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, zwischen Nürnberg und Regensburg im Oberpfälzer Jura. Velburg umfasst die Ortsteile Deusmauer, Günching...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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