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Sozialämter in Münchsteinach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
8.43 km von Münchsteinach
Anschrift:Rathausplatz 1, 91456 Diespeck
Telefon:09161888518
Fax:09161888527
E-Mail:simone.hofmann@vg-diespeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo, Do 14.00 - 16.00 Uhr, Di 14.00 - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
10.69 km von Münchsteinach
Anschrift:Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Münchsteinach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
7.35 km von Münchsteinach
Anschrift:Kirchplatz 12, 96152 Burghaslach
Telefon:0955293200
Fax:09552932020
E-Mail:gemeinde@burghaslach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
9.16 km von Münchsteinach
Anschrift:Rosenhofstr. 6, 91486 Uehlfeld
Telefon:0916399900
Fax:09163999033
E-Mail:info@vg-uehlfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 14-16 Uhr und Di 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
9.19 km von Münchsteinach
Anschrift:Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld
Telefon:091629291112
Fax:091629291700
E-Mail:info@vgem.scheinfeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Sozialamt
9.61 km von Münchsteinach
Anschrift:Würzburger Str. 33, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:091616660
Fax:0916160793
E-Mail:info@neustadt-aisch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
(1)
Sozialamt
10.16 km von Münchsteinach
Anschrift:Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld
Telefon:0955292220
Fax:09552922230
E-Mail:stadt@schluesselfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mo 13:30 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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