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Sozialämter in Neuhof an der Zenn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.11 km von Neuhof an der Zenn
Anschrift:Marktplatz 10, 90616 Neuhof an der Zenn
Telefon:091079244290
Fax:0910792442999
E-Mail:markt.neuhof@vg-neuhof.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
13.1 km von Neuhof an der Zenn
Anschrift:Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neuhof an der Zenn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
4.09 km von Neuhof an der Zenn
Anschrift:Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach
Telefon:09106929317
Fax:09106929325
E-Mail:info@markt-erlbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Mi 13.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
5.76 km von Neuhof an der Zenn
Anschrift:Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf
Telefon:091029958119
Fax:091029958111
E-Mail:rathaus@markt-wilhermsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30 - 12:00 Uhr, Di 16:30 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.11 km von Neuhof an der Zenn
Anschrift:Rathausplatz 1, 90599 Dietenhofen
Telefon:09824920612
Fax:09824920631
E-Mail:ludwig.ammon@dietenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Di 13.00-17.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
11.3 km von Neuhof an der Zenn
Anschrift:Ansbacher Str. 15, 91629 Weihenzell
Telefon:0980295010
Fax:09802950129
E-Mail:poststelle@vg-weihenzell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
11.69 km von Neuhof an der Zenn
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn
Telefon:091017030
Fax:0910170370
E-Mail:stadt@langenzenn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 16.00 Uhr, Di 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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