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Sozialämter in Bechtsrieth - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
3.15 km von Bechtsrieth
Anschrift:Hauptstr. 12, 92718 Schirmitz
Telefon:0961481160
Fax:09614811666
E-Mail:poststelle@vgem-schirmitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
9.91 km von Bechtsrieth
Anschrift:Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602790
Fax:09602792424
E-Mail:sozialamt@neustadt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 13:30-16:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bechtsrieth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(11)
Sozialamt
4.68 km von Bechtsrieth
Anschrift:Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:0961815008
Fax:0961815019
E-Mail:sozialamt@weiden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-13 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14:30-17:30 Uhr
(1)
Sozialamt
8 km von Bechtsrieth
Anschrift:Rathausplatz 1, 92706 Luhe-Wildenau
Telefon:0960792100
Fax:09607921030
E-Mail:poststelle@luhe-wildenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
(2)
Sozialamt
9.07 km von Bechtsrieth
Anschrift:Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt an der Waldnaab
Telefon:09602633126
Fax:09602633144
E-Mail:poststelle@altenstadt-waldnaab.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-12:30 Uhr Mi 14-17 Uhr Fr 7:30-11:30 Uhr
(1)
Sozialamt
9.28 km von Bechtsrieth
Anschrift:Vohenstraußer Str. 16, 92727 Waldthurn
Telefon:0965792203511
Fax:0965792203520
E-Mail:poststelle@waldthurn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:00 & Do 13:00-18:30
(2)
Sozialamt
9.77 km von Bechtsrieth
Anschrift:Marktplatz 9, 92648 Vohenstrauß
Telefon:09651922235
Fax:09651922241
E-Mail:poststelle@vohenstrauss.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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