Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hohenstaufenstraße 24, 92696 Flossenbürg |
Telefon: | 09603920619 |
Fax: | 09603920625 |
E-Mail: | tschwanitz@flossenbuerg.de |
Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602794242 |
E-Mail: | bauamt@neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3, 92685 Floß |
Telefon: | 09603921123 |
Fax: | 09603921150 |
E-Mail: | sticha@floss.de |
Anschrift: | Jahnstr. 1, 95703 Plößberg |
Telefon: | 09636921112 |
Fax: | 09636921133 |
E-Mail: | poststelle@ploessberg.de |
Anschrift: | Vohenstraußer Str. 16, 92727 Waldthurn |
Telefon: | 096579220350 |
Fax: | 0965792203520 |
E-Mail: | poststelle@waldthurn.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 95671 Bärnau |
Telefon: | 09635920317 |
Fax: | 09635920399 |
E-Mail: | poststelle@baernau.de |
Anschrift: | Neuenhammerstr. 1, 92714 Pleystein |
Telefon: | 09654922217 |
Fax: | 09654922225 |
E-Mail: | poststelle@pleystein.de |
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Unweit der Grenze zu Tschechien befindet sich der staatlich anerkannte Erholungsort Flossenbürg. Schon anno 948 wurde die Gemeinde erstmals schriftlich dokumentiert. Nicht nur das ehemalige KZ Flossenbürg...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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