Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Neuenhammerstr. 1, 92714 Pleystein |
Telefon: | 0965492220 |
Fax: | 09654922225 |
E-Mail: | poststelle@pleystein.de |
Anschrift: | Zacharias-Frank-Str. 14, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602793100 |
Fax: | 09602793155 |
E-Mail: | poststelle@neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 4, 92726 Waidhaus |
Telefon: | 0965282200 |
Fax: | 09652822020 |
E-Mail: | poststelle@waidhaus.bayern.de |
Anschrift: | Brunnenstr. 1, 92709 Moosbach |
Telefon: | 09656920215 |
Fax: | 09656920221 |
E-Mail: | markt-moosbach@moosbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 09651922234 |
Fax: | 09651922241 |
E-Mail: | poststelle@vohenstrauss.de |
Anschrift: | Vohenstraußer Str. 16, 92727 Waldthurn |
Telefon: | 096579220350 |
Fax: | 0965792203520 |
E-Mail: | poststelle@waldthurn.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 92693 Eslarn |
Telefon: | 09653920736 |
Fax: | 09653920750 |
E-Mail: | dhanauer@eslarn.de |
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Pleystein im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurde 1242 erstmals urkundlich genannt und ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein. Attraktiv für Besucher ist Pleystein besonders durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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