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Friedhofsämter im Landkreis Nürnberger Land - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Friedhofsverwaltung Schwarzenbruck
18.86 km von Nürnberger Land
Anschrift:Regensburger Straße 16, 90592 Schwarzenbruck
Telefon:091289911130
Fax:091289911183
E-Mail:gemeinde@schwarzenbruck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 13:30-17 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Feucht
19.41 km von Nürnberger Land
Anschrift:Hauptstr. 33, 90537 Feucht
Telefon:091289167310
Fax:09128916766
E-Mail:info@feucht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08:30 - 12:00 Uhr sowie Di 13:00 - 15:30 Uhr und Do 13:00 - 17:00 Uhr
21 - 22 von 22
Weitere Behörden in der Nähe von Nürnberger Land

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Kirchenstraße 10, 91239 Henfenfeld
Telefon:09151869428
Fax:09151869424
E-Mail:info@vg-henfenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Hersbruck
2.07 km von Nürnberger Land
Anschrift:Unterer Markt 2, 91217 Hersbruck
Telefon:09151735403
Fax:091517359403
E-Mail:stadt@hersbruck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Reichenschwand
3.26 km von Nürnberger Land
Anschrift:Nürnberger Straße 20, 91244 Reichenschwand
Telefon:09151869210
Fax:09151869233
E-Mail:buergerbuero@reichenschwand.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Hersbrucker Straße 6, 91230 Happurg
Telefon:09151838321
Fax:09151838383
E-Mail:info@happurg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Ottensoos
5.07 km von Nürnberger Land
Anschrift:Dorfplatz 3, 91242 Ottensoos
Telefon:0912396910
Fax:09123969120
E-Mail:info@ottensoos.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Nürnberger Land
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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