Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg |
Telefon: | 09120187729 |
Fax: | 09120187730 |
E-Mail: | info@leinburg.de |
Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz |
Telefon: | 091239500 |
Fax: | 091239508009 |
E-Mail: | info@nuernberger-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dorfplatz 3, 91242 Ottensoos |
Telefon: | 09123969114 |
Fax: | 09123969120 |
E-Mail: | info@ottensoos.de |
Anschrift: | Kirchenstr. 10, 91239 Henfenfeld |
Telefon: | 09151869428 |
Fax: | 09151869424 |
E-Mail: | info@vg-henfenfeld.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 20, 91244 Reichenschwand |
Telefon: | 0915186920 |
Fax: | 09151869233 |
E-Mail: | gemeinde@reichenschwand.de |
Anschrift: | Urlasstraße 22, 91207 Lauf an der Pegnitz |
Telefon: | 09123184134 |
Fax: | 09123184184 |
E-Mail: | info@stadt.lauf.de |
Anschrift: | Friedrichsplatz 21, 90552 Röthenbach an der Pegnitz |
Telefon: | 091195750 |
Fax: | 09119575147 |
E-Mail: | poststelle@roethenbach.de |
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Leinburg liegt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land. Die Gemeinde besteht aus 17 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählt u.a. die evang. Pfarrkirche St. Leonhard. Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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