Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bichelweg 2, 87549 Rettenberg |
Telefon: | 0832792015 |
Fax: | 0832792019 |
E-Mail: | bauamt@rettenberg.de |
Anschrift: | Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen |
Telefon: | 083216120 |
Fax: | 08321612369 |
E-Mail: | info@lra-oa.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 3, 87497 Wertach |
Telefon: | 08365702116 |
Fax: | 08365702122 |
E-Mail: | rathaus@wertach.de |
Anschrift: | Grüntenstr. 2, 87545 Burgberg im Allgäu |
Telefon: | 08321672211 |
Fax: | 08321672222 |
E-Mail: | info@burgberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg |
Telefon: | 08376920129 |
Fax: | 08376920140 |
E-Mail: | info@sulzberg.de |
Anschrift: | Kirchplatz 3, 87544 Blaichach |
Telefon: | 083218008311 |
Fax: | 08321800838 |
E-Mail: | blaichach@blaichach.de |
Anschrift: | Rathausstraße 4, 87448 Waltenhofen |
Telefon: | 083037949 |
Fax: | 083037930 |
E-Mail: | gemeinde@waltenhofen.de |
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Am Fuß des Grünten ist Rettenberg gelegen. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten sind in der idyllischen oberallgäuer Gemeinde zu finden: beispielsweise die St. Stephan-Kirche, die St. Blasiuskirche oder auch...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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