Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lechhalde 3, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362903151 |
Fax: | 08362903200 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuessen.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Fax: | 08342911551 |
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münchener Straße 2, 87645 Schwangau |
Telefon: | 08362819816 |
Fax: | 08362819851 |
E-Mail: | info@gemeinde-schwangau.de |
Anschrift: | Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten |
Telefon: | 083636980 |
Fax: | 0836369855 |
E-Mail: | rathaus@pfronten.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 08367912140 |
Fax: | 083671267 |
E-Mail: | info@vgem-rosshaupten.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 39, 87637 Seeg |
Telefon: | 08364983015 |
Fax: | 08364983040 |
E-Mail: | verwaltung@seeg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 87484 Nesselwang |
Telefon: | 08361912230 |
Fax: | 08361912244 |
E-Mail: | rathaus-bauverwaltung@nesselwang.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Füssen im Landkreis Ostallgäu liegt an der Lech in der Region Allgäu und wurde schon 1147 erstmals namentlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt durch das Hohe Schloss mit der Staatsgalerie, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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