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Hochbauämter in Hopferau - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
5.75 km von Hopferau
Anschrift:Hauptstr. 39, 87637 Seeg
Telefon:08364983015
Fax:08364983040
E-Mail:verwaltung@seeg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(2)
Bauamt des Landkreises
19.2 km von Hopferau
Anschrift:Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Hopferau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
6.25 km von Hopferau
Anschrift:Lechhalde 3, 87629 Füssen
Telefon:08362903151
Fax:08362903200
E-Mail:stadtverwaltung@fuessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
(1)
Bauamt
7.17 km von Hopferau
Anschrift:Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten
Telefon:08367912140
Fax:083671267
E-Mail:info@vgem-rosshaupten.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Mi 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
7.42 km von Hopferau
Anschrift:Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten
Telefon:083636980
Fax:0836369855
E-Mail:rathaus@pfronten.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
7.72 km von Hopferau
Anschrift:Münchener Straße 2, 87645 Schwangau
Telefon:08362819816
Fax:08362819851
E-Mail:info@gemeinde-schwangau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 sowie nach Vereinbarung
(2)
Bauamt
11.08 km von Hopferau
Anschrift:Hauptstraße 18, 87484 Nesselwang
Telefon:08361912230
Fax:08361912244
E-Mail:rathaus-bauverwaltung@nesselwang.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Do 13.30 bis 17.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Hopferau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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