Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten |
Telefon: | 083636980 |
Fax: | 0836369855 |
E-Mail: | rathaus@pfronten.bayern.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Fax: | 08342911551 |
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 18, 87484 Nesselwang |
Telefon: | 0836191220 |
Fax: | 08361912244 |
E-Mail: | info@nesselwang.de |
Anschrift: | Hauptstr. 39, 87637 Seeg |
Telefon: | 0836498300 |
Fax: | 08364983040 |
E-Mail: | verwaltung@seeg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 28, 87466 Oy-Mittelberg |
Telefon: | 0836698420 |
Fax: | 08366883 |
E-Mail: | gemeinde@oy-mittelberg.de |
Anschrift: | Lechhalde 3, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362903126 |
Fax: | 08362903200 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuessen.de |
Anschrift: | Rathausstr. 3, 87497 Wertach |
Telefon: | 0836570210 |
Fax: | 08365702122 |
E-Mail: | rathaus@wertach.de |
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Pfronten liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu. Die Gemeinde am Fuße des Breitenbergs besteht aus 13 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten in der Nähe des Ortes zählen u.a. Burg Falkenstein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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