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Sozialämter in Gerolsbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.97 km von Gerolsbach
Anschrift:Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach
Telefon:0844592890
Fax:08445928925
E-Mail:gemeinde@gerolsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises
11.75 km von Gerolsbach
Anschrift:Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Telefon:08441273400
Fax:0844127133400
E-Mail:poststelle@landratsamt-paf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Gerolsbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.32 km von Gerolsbach
Anschrift:St.-Martin-Str. 16, 86561 Aresing
Telefon:082529104450
Fax:082526404
E-Mail:gemeinde@aresing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di, Do 13-16 Uhr (jeden 2. Do im Monat 13-18 Uhr geöffnet)
(4)
Sozialamt
7.56 km von Gerolsbach
Anschrift:Ludwigstr. 2, 85298 Scheyern
Telefon:0844180640
Fax:08441806464
E-Mail:scheyern@scheyern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.67 km von Gerolsbach
Anschrift:Schrobenhausener Str. 9, 86567 Hilgertshausen-Tandern
Telefon:0825099880
Fax:08250998844
E-Mail:gemeinde@hi-ta.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.87 km von Gerolsbach
Anschrift:Poststr. 1, 85305 Jetzendorf
Telefon:08137930113
Fax:081379301913
E-Mail:poststelle@jetzendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Herzoganger 1, 86529 Schrobenhausen
Telefon:0825289510
Fax:08252895150
E-Mail:poststelle@vgem-sob.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 13:30-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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