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Anschrift: | Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt an der Saale |
Telefon: | 0977194121 |
Fax: | 0977194300 |
E-Mail: | info@rhoen-grabfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934858133 |
Fax: | 036934858261 |
E-Mail: | info@lk-sm.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695617501 |
Fax: | 03695617599 |
Anschrift: | Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681740 |
Fax: | 03681742642 |
E-Mail: | poststelle@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718013310 |
Fax: | 09718013333 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@kg.de |
Anschrift: | Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | poststelle@lrahbn.thueringen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Ganz in der Nähe von Ostheim vor der Rhön befindet sich Willmars. Der Ort ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt. Willmars ist durch zahlreiche Sehenswürdigkeiten attraktiv für Besucher: Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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