Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfstr. 10, 91126 Kammerstein |
Telefon: | 09122925514 |
Fax: | 09122925540 |
E-Mail: | melanie.karg@kammerstein.de |
Anschrift: | Weinbergweg 1, 91154 Roth |
Telefon: | 09171810 |
Fax: | 09171811328 |
E-Mail: | info@landratsamt-roth.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach |
Telefon: | 091228600 |
Fax: | 09122860110 |
E-Mail: | ordnungsamt@schwabach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91126 Rednitzhembach |
Telefon: | 09122692133 |
Fax: | 09122692143 |
E-Mail: | info@rednitzhembach.de |
Anschrift: | Stillaplatz 1, 91183 Abenberg |
Telefon: | 09178988053 |
Fax: | 09178988080 |
E-Mail: | info@stadt-abenberg.de |
Anschrift: | Rother Str. 8, 91186 Büchenbach |
Telefon: | 09171979523 |
Fax: | 09171979590 |
E-Mail: | info@buechenbach.de |
Anschrift: | Alte Gasse 1, 91189 Rohr |
Telefon: | 09876977518 |
Fax: | 09876977540 |
E-Mail: | info@rohr-mfr.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Kammerstein liegt im mittelfränkischen Landkreis Roth. Die Gemeinde wurde erstmals im Jahre 1235 urkundlich erwähnt und besteht aus 16 Ortsteilen. Im Ort befinden sich die Ev.-Luth. Kirchen St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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