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Ordnungsämter in Bayerbach (Rottal-Inn) - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Ordnungsamt
4.1 km von Bayerbach (Rottal-Inn)
Anschrift:Neuer Marktplatz 1, 84364 Bad Birnbach
Telefon:0856396300
Fax:08563963050
E-Mail:leitung@badbirnbach.net
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 11.30 Uhr, Mo, Di, Do 13.00 - 16.00 Uhr
(12)
Ordnungsamt des Landkreises
13.91 km von Bayerbach (Rottal-Inn)
Anschrift:Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen
Telefon:08561200
Fax:0856120130
E-Mail:info@rottal-inn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 13:30-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bayerbach (Rottal-Inn)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Ordnungsamt
4.95 km von Bayerbach (Rottal-Inn)
Anschrift:Marktplatz 25, 94149 Kößlarn
Telefon:08536961714
Fax:08536961720
E-Mail:info@koesslarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 13.30-16.00 Uhr
(9)
Ordnungsamt
6.2 km von Bayerbach (Rottal-Inn)
Anschrift:Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach im Rottal
Telefon:0853279222
Fax:0853279290
E-Mail:info@stadtbadgriesbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Mo, Mi 14.00-16.00 Uhr
(1)
Ordnungsamt
8.42 km von Bayerbach (Rottal-Inn)
Anschrift:Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster
Telefon:08533960035
Fax:08533960055
E-Mail:info@rotthalmuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
(1)
Ordnungsamt
8.71 km von Bayerbach (Rottal-Inn)
Anschrift:Magistratsstraße 1, 84371 Triftern
Telefon:08562961014
Fax:08562961033
E-Mail:info@triftern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16:30 Uhr
(2)
Ordnungsamt
10.97 km von Bayerbach (Rottal-Inn)
Anschrift:Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis
Telefon:0853496040
Fax:08534960420
E-Mail:info@tettenweis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr, Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Bayerbach (Rottal-Inn)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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