Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sommerstr. 15, 84326 Falkenberg |
Telefon: | 08727960419 |
Fax: | 08727960457 |
E-Mail: | info@vg-falkenberg.de |
Anschrift: | Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 08561200 |
Fax: | 0856120130 |
E-Mail: | info@rottal-inn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84307 Eggenfelden |
Telefon: | 0872170818 |
Fax: | 0872170810 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 1, 84332 Hebertsfelden |
Telefon: | 08721963613 |
Fax: | 087213957 |
E-Mail: | geschaeftsstelle@hebertsfelden.de |
Anschrift: | Bachhamerstr. 22, 84337 Schönau |
Telefon: | 08726968811 |
Fax: | 08726968820 |
E-Mail: | gemeinde@schoenau.bayern.de |
Anschrift: | Dorfplatz 6, 84339 Unterdietfurt |
Telefon: | 087249652514 |
Fax: | 087249652520 |
E-Mail: | gemeinde@unterdietfurt.de |
Anschrift: | Eggenfeldener Str. 1, 94436 Simbach |
Telefon: | 09954930815 |
Fax: | 09954930820 |
E-Mail: | info@markt-simbach.de |
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Schon im Jahre 1011 wurde Falkenberg erstmals schriftlich dokumentiert. Der Ort in der Region Landshut ist wenige Kilometer von Eggenfelden entfernt gelegen. Ein bemerkenswertes Bauwerk stellt die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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