Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Spitalplatz 4 , 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 0856196070 |
E-Mail: | betreuungsverein@caritas-rottal-inn.de |
Anschrift: | Anton-Gober-Str. 8 , 84359 Simbach/Inn |
Telefon: | 08571922822 |
E-Mail: | eder@caritas-rottal-inn.de |
Anschrift: | Römerstr. 7, 84543 Altötting (Landkreis) |
Telefon: | 08671928072 |
E-Mail: | info@agentur-sorgenlos.de |
Anschrift: | Kirchenplatz 7 , 84453 Mühldorf |
Telefon: | 08631376320 |
E-Mail: | gsamue@caritasmuenchen.de |
Anschrift: | Am Pferdemarkt 20 , 94469 Deggendorf |
Telefon: | 099138970 |
E-Mail: | schuldnerberatung@caritas-deggendorf.de |
Anschrift: | Metzgergasse 16, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09912966030 |
Fax: | 09912966039 |
E-Mail: | schuldnerberatung@caritas-deggendorf.de |
Anschrift: | Obere Bachstr. 12 , 94315 Straubing |
Telefon: | 09421991219 |
E-Mail: | info@caritas-straubing.de |
Anschrift: | Grüber-Str. 1 , 94481 Grafenau |
Telefon: | 08552408880 |
E-Mail: | sozialberatung@caritas-freyung.de |
Pfarrkirchen im Landkreis Rottal-Inn liegt an der Rott und erhielt schon 1317 die Marktrechte. Das Stadtbild ist geprägt durch die zum Teil erhaltene Stadtbefestigung, die älteste Trabrennbahn Bayerns, die...
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Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung und bietet Hilfe für Menschen mit Schulden. Schulden oder eine Überschuldung können Menschen in eine schier ausweglose Situation bringen. An der Stelle setzt die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen an.
In einer Schuldnerberatungsstelle wird Hilfe für Schuldner mit finanziellen, rechtlichen sowie psychologischem und sozialen Fragen angeboten. Die Beratung wird oftmals von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern durchgeführt. In die Beratung sind je nach Problemlage Psychologen, Betriebswirte und Juristen eingebunden.
Das Ziel der Beratung besteht primär in der Sicherung der einfachsten Bedürfnisse der Rat suchenden Menschen. Dazu wird eine zeitnahe Absicherung des Schuldners und seiner Familie in Angriff genommen. In erster Linie geht es um elementare Lebensbedürfnisse wie Wohnraum, Strom und Lebensmittel. Später wird eine vollständige Schuldenregulierung angestrebt.
Die in Deutschland geltende Insolvenzordnung ermöglicht überschuldeten Menschen eine Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer darauf folgenden sechsjährigen Phase des Wohlverhaltens der Schuldner kann eine Zahlungsentpflichtung des Schuldners über ein Gericht beschlossen werden.
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