Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald |
Telefon: | 0967292050 |
Fax: | 09672920515 |
E-Mail: | poststelle@vg-neunburg.de |
Anschrift: | Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471321 |
Fax: | 09431471469 |
E-Mail: | Sozialwesen@lra-sad.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald |
Telefon: | 096729208436 |
Fax: | 096729208477 |
E-Mail: | rathaus.stadt@neunburg.de |
Anschrift: | Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 096713070 |
Fax: | 0967130719 |
E-Mail: | rathaus@oberviechtach.de |
Anschrift: | Bezirksamtsstr. 5, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 09671920016 |
Fax: | 09671920049 |
E-Mail: | poststelle@vg-oberviechtach.de |
Anschrift: | Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr |
Telefon: | 0943494020 |
Fax: | 09434940220 |
E-Mail: | info@bodenwoehr.de |
Anschrift: | Oberer Markt 16, 92507 Nabburg |
Telefon: | 094331843 |
Fax: | 094331833 |
E-Mail: | poststelle@vg-nabburg.de |
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Schwarzhofen im Landkreis Schwandorf wurde erstmals im Jahre 1237 urkundlich erwähnt. Schwarzhofen liegt in der Region Oberpfalz-Mitte im Naturpark Oberpfälzer Wald, ca. 5km nordwestlich von Neunburg vorm...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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