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Standesämter in Schwandorf (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Standesamt
15.28 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr
Telefon:09434940217
Fax:09434940220
E-Mail:info@bodenwoehr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(6)
Standesamt
16.76 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Rathausstraße 7, 92436 Bruck in der Oberpfalz
Telefon:09434941214
Fax:09434941226
E-Mail:info@bruck.eu
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 8-12 Uhr und 14-17 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
(1)
Standesamt
18.8 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Gerichtsstr. 13, 93149 Nittenau
Telefon:0943630915
Fax:09436309400
E-Mail:poststelle@nittenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-17:30 Uhr
(1)
Standesamt
19.21 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Marienplatz 2, 92536 Pfreimd
Telefon:0960688922
Fax:0960688950
E-Mail:info@pfreimd.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(2)
Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
19.91 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald
Telefon:09672920530
Fax:09672920515
E-Mail:poststelle@vg-neunburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(3)
Standesamt
20.18 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald
Telefon:096729208438
Fax:096729208477
E-Mail:rathaus.stadt@neunburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Standesamt
23.63 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Nürnberger Straße 124, 92533 Wernberg-Köblitz
Telefon:09604921136
Fax:09604921150
E-Mail:info@wernberg-koeblitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Fr 8-12 Uhr
(2)
Standesamt
26.82 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach
Telefon:096713070
Fax:0967130719
E-Mail:rathaus@oberviechtach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach
27 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Bezirksamtsstr. 5, 92526 Oberviechtach
Telefon:09671920015
Fax:09671920049
E-Mail:poststelle@vg-oberviechtach.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
(2)
Standesamt
37.6 km von Schwandorf (Landkreis)
Anschrift:Hauptstraße 25, 92539 Schönsee
Telefon:0967492120
Fax:09674921229
E-Mail:info@vg-schoensee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 13-16 Uhr
11 - 20 von 20
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Schwandorf (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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